Bei Veranstaltungen wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren usw., die online statt finden, entstehen oftmals Teilnahmegebühren. Diese werden nicht über uns, den Servicebereich Reisekosten, abgerechnet. Da es sich bei den Teilnahmegebühren der Online-Veranstaltungen um sogenannte konsumtive Sachmittelkosten handelt und keine Reisekosten entstehen, werden diese Kosten direkt über den genehmigenden Bereich, z.B. die Fakultät oder das Institut, abgerechnet.
Nur wenn die Teilnahmegebühren im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Dienstreise stehen, sind die Kosten als Nebenkosten i. S. des § 10 Bundesreisekostengesetzes (BRKG) im Rahmen der Reisekostenabrechnung über uns, den Servicebereich Reiskosten, abzurechnen. Die Kosten für die Teilnahme werden dann in der Dienstreiseabrechnung nicht mehr geltend gemacht. Wir benötigen trotzdem die Angaben zu den Mahlzeiten/Übernachtungskosten, die in der Teilnahmegebühr enthalten waren.
Krisenstab der TU Berlin
Einrichtung | Servicebereich Reisekosten |
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Sekretariat | II RK 01 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 7120 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Bitte beachten Sie: | Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar |
Einrichtung | Servicebereich Reisekosten |
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Sekretariat | II RK 02 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 7121 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Aktueller Hinweis: | Derzeit nur per E-Mail oder Telefon erreichbar |